Zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr kann ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter steuerfrei veranstalten. Allerdings gibt es seit 2015 Änderungen. Steuerfrei bleiben bei einer Betriebsveranstaltung EUR 110,00 pro Mitarbeiter. Seither war dies eine Freigrenze, d.h. war der Betrag um 1 EUR höher war der ganze Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn. Seit 2015 handelt es sich um einen Freibetrag, d.h. der Betrag wird steuerfrei gestellt, auch wenn der Gesamtbetrag höher ausfällt. Allerdings dürfen Angehörige nicht mehr separat berücksichtigt werden, sondern zählen bei der Freigrenze des Mitarbeiters dazu. Besonderheiten sind auch in Bezug auf die Rahmenkosten zu beachten.
Fragen zu Betriebsveranstaltungen beantworte ich Ihnen bei Interesse.