Neues BFH Urteil zu Firmenwagen. Und zwar mindern Zuzahlungen und Nutzungsentgelte den geldwerten Vorteil, den man versteuern muss, wenn man einen Firmenwagen hat. Der BFH hat seine Rechtsprechung zu Gunsten der Steuerpflichtigen geändert. Auch übernommene Tankkosten können z.Bsp. als Zuzahlung gelten und den geldwerten Vorteil mindern. Wer dazu Fragen hat, kann sich gerne bei uns melden.