Vereine, welche Frauen von der Mitgliedschaft ausschließen, werden zukünftig evtl. nicht mehr als gemeinnützig eingestuft. In einem aktuellen BFH Urteil wurde einer traditionellen Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit versagt, weil sie keine Frauen als Mitglieder aufnehme. Dieses Urteil könnte Auswirkungen auf andere Vereine haben, wie Männergesangsvereine oder Schützenbruderschaften.